Fördermöglichkeiten von Reitherapie, heilpädagogisches Reiten, tiergestützte Interventionen etc. 


Es besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Fördermittel lt. Gesetzgebung nach SGB und nach dem Jugendhilfegesetz!


Vom Gesetzgeber aus:


Grundlage vom Gesetz ist das SGB (Sozialgesetzbuch) 


  • Paragraph 27,30 und 35 SGB VIII
  • Paragraph 55,56 SGB IX


Eingliederungshilfe

  • Paragraph 39 BSHG beim Sozialamt (bis zur Einschulung)


Ab Einschulung 

  • Paragraph 35 a SGB XI (Hilfen zur Erziehung) - hier sind auch Mischfinanzierungen möglich (Zuzahlung der Eltern möglich)


Rechtsanspruch:


Seit dem 1.Januar 2008 haben leistungsberechtigte behinderte Menschen einen Anspruch darauf, dass der Kostenträger ihnen die zustehende Leistung in Form des persönlichen Budgets gewährt, wenn sie dies beantragen. 

  • Paragraph 159 Abs.5 SGB IX in Verbindung mit Paragraph 17 Abs.2 S.1 SGB IX


Folgende Leistungsträger können beteiligt sein: 


  • Krankenkasse 
  • Pflegekasse 
  • Rentenversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge 
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit 


Leistungsberechtigte Personen:

Nach Paragraph 53 SGB XII 


  • Alle Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen, die auf Unterstützung angewiesen sind 


  • Kinder, Jugendliche, Erwachsene


  • Menschen mit wesentlicher Behinderung 


  • Menschen, die von Behinderung bedroht sind (Vorraussetzung: Anspruch auf Eingliederungshilfe)


Regionale Fördermöglichkeiten:


Schulbudget

Elternförderverein


Überregionale Fördermöglichkeiten:


www.freudenschimmer.de

www.pferde-staerken.net 





Mein Einzelsetting:




Projektarbeit  auf Anfrage